Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,386
BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64 (https://dejure.org/1967,386)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1967 - V ZR 63/64 (https://dejure.org/1967,386)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1967 - V ZR 63/64 (https://dejure.org/1967,386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 190
  • NJW 1967, 1611
  • MDR 1967, 575
  • DNotZ 1967, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    Auszug aus BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64
    Wenn das Berufungsgericht unterlassen hat, diese Vertragsklausel in den Kreis seiner Erwägungen einzubeziehen, so hindert das den Senat nicht, es seinerseits zu tun; denn Grundbucheinträge, einschließlich der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, können vom Revisionsgericht selbständig gewürdigt und frei ausgelegt werden (BGH Urteil vom 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1301 f, mit Nachweisen).
  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64
    Doch können dabei - das hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen - zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, mit herangezogen werden, wenn und soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (LM BGB § 1018 Nr. 4 und 5, mit Nachweisen; Urteil vom 13. April 1962, V ZR 197/60, WM 1962, 765, 766).
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58

    Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64
    Denn soweit diese geltend macht, der Vertrag müsse, wenn er nicht seinem gesamten Inhalt nach notariell beurkundet worden sei, gemäß § 11 Abs. 2 ErbbauVO, §§ 313, 125 Satz 1 BGB als nichtig angesehen werden, übersieht sie, daß nach § 313 Satz 2 BGB - der in derartigen Fällen ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH Urteil vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, WM 1960, 261 = NJW 1960, 525) - eine etwaige Nichtigkeit durch die Einigung der Parteien über die Bestellung des Erbbaurechts und durch dessen Eintragung im Grundbuch geheilt worden wäre.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Maßgebend für die Auslegung ist der Wortlaut der Eintragung und sein Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 47, 191, 195 [BGH 17.03.1967 - V ZR 63/64]; 113, 374, 378).
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 8/69

    Wegerecht, Auslegung der Grundbucheintragung

    Zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines dinglichen Rechts können nämlich, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch Umstände, die außerhalb der Grundbucheinträge und der Eintragungsbewilligung liegen, mit herangezogen werden, wenn und soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 47, 190, 195 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO), bedarf zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, daß deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. BGHZ 47, 190, 193; Urt. vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. vom 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1072; Urt. vom 14. März 1975, V ZR 184/72, WM 1975, 544).

    Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, die Bestellung von Erbbaurechten auch für künftige, noch nicht in Einzelheiten feststehende Bauvorhaben zu ermöglichen (vgl. BGHZ 47, 190, 192).

    Soweit vorliegend zum Umfang der Bebauung vereinbart ist, daß nicht bloß ein, sondern mehrere Gebäude errichtet werden dürfen, genügt das dem Bestimmtheitserfordernis; die Angabe der Gebäudezahl ist nicht geboten (vgl. BGHZ 47, 190, 193).

    Dadurch soll zum einen die Feststellung ermöglicht werden, ob das Bauwerk bei Erstreckung des Erbbaurechts auf einen für den Bau nicht erforderlichen Teil des Grundstücks gemäß § 1 Abs. 2 ErbbauVO wirtschaftlich die Hauptsache bleibt (BGHZ 47, 190, 191/192).

    Zum anderen soll durch eine nähere Inhaltsbestimmung der für die Beleihungsfähigkeit wesentliche Wert des Erbbaurechts wenigstens einigermaßen erkennbar werden (BGHZ 47, 190, 191).

    Auch wenn vorliegend die ungefähre Beschaffenheit des Bauvorhabens unmittelbar bezeichnet worden wäre, z. B. durch die inhaltlich ausreichende Angabe »mehrere Wohnhäuser« (vgl. BGHZ 47, 190, 193), so wäre dennoch die Einschätzung des Beleihungswerts unsicher geblieben, da sie sich lediglich auf die Erwartung der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans hätte stützen können.

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., BGHZ 47, 191, 195 [BGH 17.03.1967 - V ZR 63/64]; 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 113, 374, 378).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Doch wäre dann nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Auslegung von Grundbucheintragungen und Eintragungsbewilligungen gelten, nur auf den Wortlaut und den Sinn des im Grundbuch Eingetragenen abzustellen, und zwar so, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (std. Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 47, 190, 195 f.; 59, 205, 208 f.; Beschl. v. 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3415 f. m.w.N.).
  • OLG München, 10.12.2012 - 34 Wx 523/11

    Grundbuchverfahren: Löschung eines Erbbaurechts; Voraussetzungen für die

    Bei Bestellung eines Erbbaurechts müssen die dingliche Einigung und der Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks oder der zulässigen mehreren Bauwerke bezeichnen (vgl. BGHZ 47, 190).

    Vielmehr sind die Anforderungen, die an die "Spezialisierung" zu stellen sind, von den Umständen des Falles abhängig zu machen (BGHZ 47, 190/193).

    Dies kann etwa in Hinblick auf eine gegenständlich beschränkte Bebauungsmöglichkeit des Erbbaurechtsgrundstücks der Fall sein (vgl. BGHZ 47, 190/194).

    16 b) Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 190) zugrunde liegenden Fall ist in der vorliegenden Bewilligung nicht von einem Gebäude die Rede, sondern allgemein von einem Bauwerk, also dem vom Gesetz verwendeten Begriff.

    Außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr., siehe BGHZ 47, 190/196; 113, 374/378).

    Bereits zum Zeitpunkt der Bestellung des Erbbaurechts im Jahre 1951 war zudem für jedermann offenkundig (vgl BGHZ 47, 190), dass die Parzelle auf dem Gebiet einer - damals zum Teil noch zu errichtenden - Siedlung liegt, so dass schon deshalb und unter Berücksichtigung der oben genannten Merkmale ersichtlich nur eine Wohnbebauung in Frage kam.

  • BGH, 22.04.1994 - V ZR 183/93

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts

    Schon nach der älteren Rechtsprechung des Senats müssen bei Bestellung eines Erbbaurechts dingliche Einigung und Grundbucheintragung nur deutlich machen, wie die Bebauung des Grundstücks ungefähr beschaffen sein soll (BGHZ 47, 190; Urt. v. 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. v. 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1972; Urt. v. 14. März 1975, V ZR 184/82, WM 1975, 544).

    Damit sollte dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Bestellung von Erbbaurechten auch für noch nicht in den Einzelheiten feststehende Bauvorhaben zu ermöglichen (BGHZ 47, 190, 192).

    Als notwendig ist deshalb lediglich die Angabe der Gattungsart des Bauwerks angesehen worden, z.B. "ein Wohnhaus" oder "mehrere Wohnhäuser" (BGHZ 47, 190, 193).

    Dadurch soll zum einen die Feststellung ermöglicht werden, ob das Bauwerk bei Erstreckung des Erbbaurechts auf einen für die Bebauung nicht benötigten Teil des Grundstücks gemäß § 1 Abs. 2 ErbbauVO wirtschaftlich die Hauptsache bleibt (BGHZ 47, 190, 191/192).

    Zum andern soll der für eine Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten maßgebliche Beleihungswert wenigstens einigermaßen erkennbar sein (BGHZ 47, 190, 191).

  • OLG Nürnberg, 20.09.2013 - 15 W 1465/13

    Grundbuchverfahren: Hinreichende Bestimmtheit eines einzutragenden Erbbaurechts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG), zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, dass deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (vgl. BGHZ 47, 190 = NJW 1967, 1711 Rn. 8 nach juris; BGHZ 101, 143 = NJW 1987, 2674 Rn. 17 nach juris m.w.N.).

    Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, die Bestellung von Erbbaurechten auch für künftige, noch nicht in Einzelheiten feststehende Bauvorhaben zu ermöglichen (vgl. BGHZ 47, 190 Rn. 8 nach juris).

    Soweit zum Umfang der Bebauung vereinbart ist, dass nicht bloß ein, sondern mehrere Gebäude errichtet werden dürfen, genügt das dem Bestimmtheitserfordernis; die Angabe der Gebäudezahl ist nicht geboten (vgl. BGHZ 47, 190 Rn. 8 nach juris; BGHZ 101, 143 Rn. 18 nach juris).

    Als notwendig ist deshalb lediglich die Angabe der Gattungsart des Bauwerks angesehen worden, z.B. "ein Wohnhaus", "mehrere Wohnhäuser", "mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude", "mehrere Gebäude im Rahmen einer Wohnsiedlung" (BGHZ 47, 190 Rn. 8 nach juris).

  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (§ 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO i.V.m. § 873 Abs. 1 BGB) fordert, daß bei der Bestellung eines Erbbaurechts dingliche Einigung und Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks (oder der zulässigen mehreren Bauwerke) bezeichnen (BGHZ 47, 190).
  • OLG München, 15.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wegen inhaltlicher

    Die Eintragung ist zuvor auszulegen, und zwar nach den üblichen Auslegungsgrundsätzen (etwa BGH DNotZ 1967, 756/759; BayObLG Rpfleger 1976, 250; Hügel/Holzer § 53 Rn. 82).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83

    Zur Auslegung einer Heimfallklausel

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

  • LG München I, 06.07.2016 - 1 S 4188/16

    Zweckbestimmung "Laden" in einer Teilungserklärung

  • OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06

    Notarhaftung: Verjährung eines im Zusammenhang mit der Beurkundung eines

  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 52/05

    Zulässigkeit eines Dachausbaus nach WEG

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2018 - 6 K 1856/15

    Zur steuerlichen Behandlung von Maßnahmen der Landgewinnung

  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

  • OLG München, 16.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit von Amts wegen

  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • FG Sachsen, 19.09.2000 - 6 K 1450/98

    Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Errichtung eines Gebäudes als

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 42/82

    Zur lastenfreien Abschreibung bei bestehender Grenzabstandsdienstbarkeit

  • OLG Stuttgart, 17.01.1975 - 8 W 281/73
  • BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69

    Belastung eines Grundstücks mit einem Wegerecht - Bestellung einer

  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 179/67

    Anspruch einer Witwe aus nicht vorsätzlicher Amtsplichtverletzung; Verhältnis

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 3 Wx 118/96

    Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Gemeinschaftseigentum

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

  • OLG Köln, 20.01.1992 - 2 Wx 2/92

    Grundstückseigentum; Teilung; Teilungserklärung; Grundbucherklärung; Zustimmung;

  • BayObLG, 27.10.1982 - BReg. 2 Z 84/82

    Auslegung eines Wohnungsrechts in Übergabevertrag

  • OLG Jena, 12.12.1995 - 6 W 297/95

    Landwirtschaftlicher Betrieb als Gesamterbbaurecht

  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die

  • OLG Brandenburg, 03.09.1998 - 5 U 2/98

    Bestimmungserfordernis eines Erbbauvertrages; Nichtigkeit von dinglichem und

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 53/81

    Ausgestaltung der Belastung von Grundstücken mit beschränkten persönlichen

  • BGH, 07.12.1979 - V ZR 57/78

    Bewilligung eines Wegerechts bei Eindeutigkeit der Eintragungsbewilligung -

  • BGH, 14.03.1975 - V ZR 184/72

    Zur Auslegung eines Erbbaurechtsvertrags hinsichtlich der zusätzlichen Einplanung

  • OLG Stuttgart, 05.10.1998 - 8 W 573/97

    Berechtigung zur Auslegung einer Teilungserklärung durch das zuständige Gericht

  • BayObLG, 27.10.1982 - 2 BReg. Z 84/82

    Löschung eines eingetragenen Wohnungsrechts wegen Standesveränderung der

  • BGH, 26.01.1968 - I ZR 62/65

    Kauf von Grundstücken - Eintragung einer Auflassungsvormerkung - Anfechtung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht